Medienpolitik

Nds. Mediengesetz: Einführung von Campus-TV/-Radio15.09.2010

Neufassung des niedersächsischen Mediengesetzes
(Nds Landtag, 16 Wahlperiode Drs. 16/2595)

Hier: Einführung von Campus-TV/-Radio

Der Landeshochschulverband hat in der Anhörung des Landtags-Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten und Medien am 13.8.2010 zum Nds. Mediengesetz überraschend für die Einführung von Lizenzen für Campus-TV und –Radio plädiert. Da von diesem Wunsch in der Anhörung zum ersten Mal die Rede war, konnte der LBM bislang noch nicht Stellung dazu nehmen und möchte dies hiermit nun schriftlich nachholen:

Die 15 in Niedersachsen lizenzierten Bürgermedien arbeiten allesamt gerne, intensiv und erfolgreich mit den entsprechenden Fachbereichen der Universitäten und Fachhochschulen in ihren Sende-bereichen zusammen. In vielen Fällen existieren sogar unterzeichnete Kooperationsverträge, die die Zusammenarbeit und die Bereitstellung von ausreichenden Sendezeiten zuverlässig regeln.

Die Zusammenarbeit ist für beide Seiten sehr positiv, denn
- Praktiker und Theoretiker kommen in regelmäßigen Kontakt auch außerhalb ihrer Hochschul- bzw. Bürgersender-Umgebung und können dadurch voneinander lernen
- die Bürgersender bekommen interessante Sendeformate, die in Projekten und Seminaren der Hochschul-Ausbildung entstehen
- die Hochschulen können auf das Equipment der Sender zurückgreifen und an deren Sendezeiten sehr flexibel partizipieren, ohne den Verwaltungs- und Kostenapparat eines eigenen Sendebetriebs stemmen zu müssen
- beide Seiten können sich bei Sonderprojekten immer wieder flexibel technisch und personell unterstützen.

Der LBM sieht Gefahren durch eigene Sendelizenzen für die Hochschulen:
- Zusätzliche Belastungen für die Hochschul-Fachbereiche, könnten das Ende der derzeitigen Kooperationen zwischen Hochschulen und Bürgermedien zur Folge haben.
- Die Konkurrenz um knappe Kabelplätze würde sich verschärften. Ohne einen echten Zugewinn an Vielfalt, da sich häufig nur bereits bestehende Angebote aus den Bürgermedien in die Campus-Sender verlagern würden.
- Die Campus-Sender würden angesichts knapper Mitteln im Hochschulbereich schnell nach zusätzlichen Mitteln zur Sicherung ihrer neuen Sender suchen und müssten sich dabei voraussichtlich um die gleichen Mittel bemühen, die derzeit die Bürgermedien bekommen.
- Insgesamt würden durch die zusätzlichen Hochschulsender mehr Kosten entstehen, die aus öffentlichen Mitteln gedeckt werden müssten, ohne einen entsprechenden Mehrwert an Vielfalt, Ausbildungsperspektiven o.ä. zu erzielen.

Eine seit langem gute Zusammenarbeit und ein damit verbundener effizienter Einsatz begrenzter Mittel kann durch eine derartige Gesetzesausweitung behindert, wenn nicht gar zerstört werden. Dem möchte der LBM gerne vorbeugen.

Sollte es aus Sicht des Hochschulverbandes oder des Gesetzgebers z.B. gewünscht sein Hochschulen stärker an den Sendezeiten zu beteiligen oder Kooperationen zwischen Bürgersendern und Hochschulen noch verbindlicher zu gestalten, stehen wir Gesprächen dazu sehr offen gegenüber. Denn die Zusammenarbeit mit den Hochschulen sehen wir nicht nur als Teil unseres gesetzlichen Auftrages, sondern auch insgesamt als ein wichtiges Ziel aktiver Bürgermedien.

14.9.2010

LBM-Vorstand

gez. Angelika Schürmann / Georg May / Jan Schenkewitz

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